Page 2 - Programm März/April 2022 der Kulturunternehmung
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Zugangsregelung Kulturunternehmung
Die aktuellen Erleichterungen nach der Corona-Notfallverordnung für die
Kulturunternehmung Eilenburg lässt die Öffnung der Einrichtungen zu.
Unter der Maßgabe, dass die Bettenbelegung auf Normalstationen unter 1.300 und
auf Intensivstationen unter 420 beträgt, sind Schwimmhalle, Bürgerhaus, Museum und
Bibliothek wieder intensiver nutzbar.
Konkret bedeutet das in Kurzform:
Kulturveranstaltungen im Bürgerhaus 2G+ und max. 50 % Auslastung
Schwimmhalle und Trockensauna 2G+, Dampfsauna geschlossen
Schwimmhalle für den Vereinssport 2G+
Bibliothek 3G
Museum 2G
Die Nutzung geht generell mit einer Kontakterfassung einher. Es besteht in den
Häusern FFP2 Maskenpflicht.
Die Details und die Prüfung der Nachweise ist sehr komplex, die wesentlichen
Kriterien hier:
Alternativ zu 2G – Testnachweis ab 18-Jahren, Testnachweis bei
Bestehen eines Impfattestes
Wenn 2G+ erforderlich, dann „+“ Ersatz bei Nachweis
Booster-Impfung
Impfattest
Schüler
bis 6 Jahre
Genesenennachweis jünger als 3 Monate
Letzte „Zweitimpfung“ zw. 14 Tagen und 3 Monaten
Kein Testnachweis nötig bei Schülern mit Testpflicht nach Schul- und Kitaverordnung
Kein Testnachweis für bis 6-Jährige
Generell ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes in Verbindung mit jedem anderen
Impf- oder Testnachweis erforderlich.
Wir bitten um Verständnis.
Bitte informieren Sie sich vor jedem Besuch bzw. jeder Veranstaltung über die
aktuellen Bedingungen!
Die Impfstelle des DRK ist montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Terminvereinbarungen bitte über das Portal unter sachsen.impfterminvergabe.de
oder ohne Termin mit Zugang vom Parkplatz (kleiner Saal).
Die Corona-Teststation ist geöffnet Montag: 8-12 Uhr - Mittwoch: 8-12 Uhr und
15-18 Uhr - Freitag: 15-18 Uhr. Der letzte Test wird jeweils 15 Minuten vor
Schließung des Testzentrums durchgeführt.
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